Die Deklaration ist das Einzige, woran der Hundehalter
sich orientieren kann, wenn es um die Beurteilung einer Futtersorte geht.
Alle anderen Angaben aus Prospekten und Internetangeboten oder gar
mündliche Aussagen sind freiwillig und unterliegen keinerlei Kontrolle.
Theoretisch kann jede diese Angaben ein Druckfehler, eine Fehlinformation
oder eine Verwechslung sein, ohne dass man den Hersteller dafür belangen
könnte.
Verbindlich und Pflicht sind allein die auf dem
Futtersack befindlichen Deklarationen von Zusammensetzung und Gehalt an
Inhaltsstoffen. Diese Angaben müssen den Deklarationsrichtlinien des
Landes entsprechen, in dem der Futtermittelhersteller seinen Firmensitz hat. Wenn also auf dem Futter eines amerikanischen Herstellers deutsch
deklariert wird, so ist dies lediglich eine Übersetzung, keine
Deklaration nach deutschem Deklarationsrecht.
Die Analyseangaben sind nicht Pflicht - wenn sie gemacht
werden aber verbindlich.
Alle in der
Zusammensetzung gelisteten Inhaltsstoffe wurden künstlich zugefügt, die in
den Ausgangsstoffen bereits enthaltenen Vitamine, Mineralien etc. kommen
erst in der Analyse zum Tragen - und die bereits in den Zutaten enthaltenen
Konservierungsstoffe, Antibiotika, Pestizide usw. gar nicht.
Vergleicht man also den
Verarbeitungsprozess mal mit dem Kuchenbacken in der heimischen Küche, so
spiegelt die Zusammensetzung alle zum Backen benötigten Zutaten wieder,
und würde man den fertigen Kuchen dann im Labor untersuchen lassen, käme
dabei die Analyse heraus.