Die Deklaration ist das Einzige, woran der Hundehalter sich orientieren kann, wenn es um die Beurteilung einer Futtersorte geht. Alle anderen Angaben aus Prospekten und Internetangeboten oder gar mündliche Aussagen sind freiwillig und unterliegen keinerlei Kontrolle. Theoretisch kann jede diese Angaben ein Druckfehler, eine Fehlinformation oder eine Verwechslung sein, ohne dass man den Hersteller dafür belangen könnte.

Verbindlich und Pflicht sind allein die auf dem Futtersack befindlichen Deklarationen von Zusammensetzung und Gehalt an Inhaltsstoffen. Diese Angaben müssen den Deklarationsrichtlinien des Landes entsprechen, in dem der Futtermittelhersteller seinen Firmensitz hat. Wenn also auf dem Futter eines amerikanischen Herstellers deutsch deklariert wird, so ist dies lediglich eine Übersetzung, keine Deklaration nach deutschem Deklarationsrecht.
Die Analyseangaben sind nicht Pflicht - wenn sie gemacht werden aber verbindlich.

Alle in der Zusammensetzung gelisteten Inhaltsstoffe wurden künstlich zugefügt, die in den Ausgangsstoffen bereits enthaltenen Vitamine, Mineralien etc. kommen erst in der Analyse zum Tragen - und die bereits in den Zutaten enthaltenen Konservierungsstoffe, Antibiotika, Pestizide usw. gar nicht.

Vergleicht man also den Verarbeitungsprozess mal mit dem Kuchenbacken in der heimischen Küche, so spiegelt die Zusammensetzung alle zum Backen benötigten Zutaten wieder, und würde man den fertigen Kuchen dann im Labor untersuchen lassen, käme dabei die Analyse heraus.

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